Bergschäden:
Ansprüche von Bergbau-Geschädigten können nach neusten Untersuchung der technischen
Universität Clausthal auch über die bisher von der RAG AG festgelegten Grenzen hinaus geltend
gemacht werden.
Hier hat sich nach neusten Erkenntnissen eine bisher fesstgelegte „Nulllinie“, für den Bereich, der
noch in den Einwirkungsbereich fällt, als fliessender Grenzbereich heraus gestellt.
Der zuvor eingeteilte Bereich innerhalb der Nulllinie kann als Prognose über ein mögliches Ausmaß
von Bergsenkungen dienen, jedoch wie das Deckgebirge auf den Kohleabbau reagiere, sei
schliesslich nicht verlässlich vorherzusagen.
Hieraus ergeben sich in den Randbereichen von potenziellen Bergsenkungsgebieten keine strikt
abgegrenzte Bereiche, sondern eher fliessende.
Energiepässe:
Neuregelung ab 2013 sieht Energiepässe verpflichtend für jedes Haus vor!
Zum Jahreswechsel wird nämlich das Inkrafttreten der Neuregelung der Energie-Einsparverordnung
(EnEV) erwartet, der Entwurf liegt vor!